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Mit dem Formular «Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde» können Sie eine Meldung betreffend einer erwachsenen Person oder eines Kindes machen. Schulen verwenden für eine Meldung das separate Formular «Meldung für Schulen».
Die Formulare können am Computer ausgefüllt werden. Meldungen sind zwingend per Post zu senden. Elektronische Eingaben (E-Mail) sind nicht zulässig. Dringliche Meldungen können vorgängig telefonisch mitgeteilt werden.
Formulare
- Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Meldung für Schulen
- Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge
- Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
- Kindesunterhalt (Merkblatt)
Kostentragung und Kostenverlegung
- Kantonales Gebührengesetz, SRL 680
- Kantonale Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden, SRL 687
Broschüren
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land, Kindesschutz
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land, Erwachsenenschutz
- Kanton Luzern, Der neue Kindes- und Erwachsenenschutz
- Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte 2017