Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind für erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land besteht aus der Fachbehörde und den Fachdiensten Sozialabklärung, Recht, Revisorat und Kanzlei.

Fachbehörde
Die Fachbehörde ist interdisziplinär zusammengesetzt. Die Mitglieder der Fachbehörde nehmen alle Aufgaben im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, welche ihnen das Bundesrecht oder das kantonale Recht übertragen. Sie leiten die Verfahren und treffen erstinstanzlich die notwendigen Massnahmen und Anordnungen. Die Fachbehörde entscheidet in der Regel in Dreierbesetzung.

Die Mitglieder der Fachbehörde werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die internen Fachdienste Sozialabklärung, Recht, Revisorat und Kanzlei unterstützt. Die Fachbehörde kann weitere Stellen oder Fachpersonen in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

Fachdienste
Die Mitarbeitenden der Fachdienste unterstützen die Fachbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei ziehen sie bei Bedarf selbständig oder im Auftrag der Fachbehörde weitere Stellen und Fachpersonen sowie Angehörige bei.

Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Sozialabklärung treffen im Auftrag der Fachbehörde die nötigen Abklärungen. Sie fassen die Abklärungsergebnisse in einem Bericht zusammen und geben der Fachbehörde eine Empfehlung ab betreffend des weiteren Vorgehens und allfälliger Massnahmen.

Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Recht verfassen im Auftrag der Fachbehörde Entscheidentwürfe und treffen juristische Abklärungen.

Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Revisorat prüfen die Inventare, die periodischen Rechnungen und die Schlussrechnungen der geführten Beistandschaften. Sie kontrollieren bei den laufenden Massnahmen die eingereichten Buchhaltungen sowie die ausgewiesenen Vermögenswerte, erstellen Revisionsberichte und beurteilen Vermögensanlagen. Sie bereiten Entscheidentwürfe zuhanden der Fachbehörde vor.

Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Kanzlei unterstützen den ganzen Betrieb bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie sind verantwortlich für sämtliche administrativen Aufgaben. Im Auftrag der Fachbehörde führen sie einfache Verfahren selbständig durch. Ferner sind sie zuständig für Aufgaben in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Personaladministration sowie IT.

Aufsicht / Rechtsmittelinstanz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde steht unter der Aufsicht des Kantons, welcher die Beratung, Aus- und Weiterbildung, Arbeitshilfen und die korrekte und einheitliche Rechtsanwendung verantwortet. Die Aufsichtsbehörde des Kantons kann keine Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abändern. Aufsichtsbehörde über die Luzerner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ist die Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv. Sie ist zuständig für die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden, für die Entwicklung einer einheitlichen Praxis, für die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und unterstützt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden beim Fachaustausch unter den Behörden.

Sind Betroffene oder ihnen nahestehende Personen mit einem Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht einverstanden, können sie den Entscheid mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Kantonsgericht Luzern weiterziehen (Art. 450 ZGB i.V.m. § 53 EGZGB).