Die Eltern sind für die Regelung des Unterhalts zuständig. Regeln die Eltern den Unterhalt im Rahmen eines Unterhaltsvertrages, können sie diesen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen. Mit einer solchen Genehmigung wird der Unterhaltsvertrag verbindlich. Können sich die Eltern jedoch nicht über die Höhe der Unterhaltsbeiträge einigen, müssen sie sich an das zuständige Bezirksgericht wenden.