Gemeinsame elterliche Sorge
Seit dem 1. Juli 2014 können unverheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde abgeben. Die Eltern können diese Erklärung zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung direkt beim Zivilstandsamt abgeben. Auf dem gleichen Formular haben die Eltern die Zuteilung der AHV Erziehungsgutschriften zu vereinbaren. Erfolgt die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt, wird sie bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgegeben. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann sich der andere an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Diese erteilt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern dadurch keine Gefährdung des Kindswohls entsteht.